1.     Geltungsbereich

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Beraterin/Veranstalterin nach diesem Vertrag mit ihren Vertragspartner*innen, nachstehend „Teilnehmende“ genannt.

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden den Teilnehmenden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die/der Teilnehmende nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Die/der Teilnehmender muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die Veranstalterin absenden.

2.     Vertragsgegenstand

2.1   Die Veranstalterin bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von der Veranstalterin unter anderem in ihrer Internetpräsenz und sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

3.     Zustandekommen des Vertrages

3.1   Ein Vertrag mit der Veranstalterin kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

3.2   Jede/r Teilnehmer*in erhält nach Eingang der Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben und eine Rechnung.

3.3   Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit der Veranstalterin zu folgenden Konditionen storniert werden:     

– bis 4 Wochen vorher kostenlos

                 – bis zwei Wochen vorher werden 50% der Teilnahmegebühr fälig

                 – ab zwei Wochen vorher werden 100% der Teilnahmegebühr fällig

3.4   Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt die Veranstalterin mit der für die Teilnehmenden verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbindlich.

3.5   Die Veranstalterin behält sich vor, bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

4.     Vertragsdauer und Vergütung

4.1   Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2   Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

4.3   Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2 % – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.4   Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.5   Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich aufgrund der Kleinunternehmerregeling exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.

5.     Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1   Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der Veranstalterin und der/dem Teilnehmenden.

5.2   Werden einzelne Leistungen durch eine/n Teilnehmer*in nicht in Anspruch genommen, so behält sich die Veranstalterin vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

6.     Allgemeine Teilnahmebedingungen

6.1   Die/der Teilnehmende verhält sich vertragswidrig, wenn sie/er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn sie/er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die Veranstalterin vor, die/den Teilnehmende/n von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

6.2   Die Seminarleitenden/Coaches/Trainer*innen sind gegenüber den Teilnehmenden für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

6.3   Jede/r Teilnehmer*in stimmt mit Buchung der Veranstaltung einer Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training zu.

6.5   Die Teilnehmenden verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist die Veranstalterin berechtigt, Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen.

6.6   Vor der Veranstaltung müssen Trainer*innen/Coaches/Seminarleitende der Veranstalterin über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit die/der entsprechende Teilnehmer*in bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

6.7   Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Veranstalterin berechtigt, betreffende Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen.

6.9   Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jede/r Teilnehmende nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

7.     Verschwiegenheitspflicht

        Die Veranstalterin verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Teilnehmenden/Auftraggebenden Stillschweigen zu bewahren.

8.     Haftung

8.1   Die Veranstalterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Veranstalterin in demselben Umfang.

8.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9.     Sonstige Bestimmungen

9.1   Das Angebot der Veranstalterin ersetzt keine ärztliche Behandlung und setzt einen guten Gesundheitszustand voraus.

Empfehlungen werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand gegeben und dienen der präventiven Gesunderhaltung, nicht der Heilung von Krankheiten.

Bei bestimmten Indikationen ist grundsätzlich eine Abklärung mit der/dem Hausärztin/-arzt oder Fachärztin/-arzt sinnvoll oder notwendig.

Zu diesen Indikatoren gehören unter anderem:
– Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems und der Atmungsorgane
‐ Erkrankungen des aktiven oder passiven Bewegungsapparates
‐ Einnahme von bestimmten Medikamenten (z.B. blutdruckregulierend, schmerzlindernd, Muskeltonus senkend)
‐ Psychische Beschwerden (z.B. Depression, Manie, Wahnvorstellungen, Angst, Panik, Schizophrenie)
‐ Burn Out
– Demenz
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Diese Aufzählung erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit!